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Rohrreinigung in der Mietwohnung Frankfurt: Rechte

Aktualisiert am 23.08.2026 · Rohrreinigung Frankfurt am Main

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Kurzantwort: Ob Mieter oder Vermieter die Rohrreinigung zahlen muss, hängt von der Ursache ab. Verursacht der Mieter die Verstopfung (Feuchttücher, Speisereste), zahlt er. Liegt das Problem an der Hausleitung oder an Baujahr und Zustand des Gebäudes, ist der Vermieter zuständig. Im Streitfall zählen Beweise.

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Grundregel: Verursacherprinzip

Das deutsche Mietrecht folgt dem Verursacherprinzip. Wer die Verstopfung durch sein Verhalten verursacht hat, trägt die Kosten. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft Gegenstand von Streit - denn die Ursache ist nicht immer leicht zu beweisen.

Wann zahlt der Mieter?

  • Feuchttücher, Wattepads oder andere ungeeignete Stoffe wurden in den Abfluss gegeben.
  • Speisereste oder Kaffeesatz wurden regelmäßig in den Küchenabfluss gespült.
  • Haare wurden nicht durch ein Sieb abgefangen und haben sich angesammelt.
  • Fette oder Öle wurden gekippt.

In diesen Fällen hat der Mieter die Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht und muss zahlen.

Wann zahlt der Vermieter?

  • Die Hauptleitung oder Grundleitung ist verstopft oder beschädigt.
  • Es liegt ein Materialschaden vor (Risse, eingewachsene Wurzeln, abgesackte Rohre).
  • Die Verstopfung ist auf Baumängel oder veraltete Rohre zurückzuführen.
  • Mehrere Wohnungen sind betroffen - das deutet auf die Hauptleitung hin.

Strukturelle Mängel fallen eindeutig in den Verantwortungsbereich des Eigentümers bzw. Vermieters.

Was bei unklarer Ursache gilt

Ist die Ursache nicht eindeutig (etwa: Hauptleitung verstopft, aber ein Mieter hat bekanntermaßen Feuchttücher gespült), muss im Zweifelsfall die Beweislage entscheiden. Der Vermieter kann bei nachgewiesenem Fehlverhalten Regress nehmen. Ohne Beweis trägt er die Kosten.

Hausordnung und Mietvertrag

Viele Mietverträge in Frankfurt enthalten Klauseln zur Nutzung der Abflüsse. Manche verweisen auf die Hausordnung, die etwa vorschreibt, keine Fette zu kippen. Solche Regelungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie klar formuliert und verhältnismäßig sind. Lesen Sie Ihren Mietvertrag und die Hausordnung sorgfältig.

Richtig vorgehen als Mieter

  1. Schaden sofort melden: Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich - schriftlich per E-Mail oder Brief.
  2. Keine eigenmächtigen Maßnahmen: Beauftragen Sie keinen Handwerker auf eigene Faust, ohne Rücksprache - sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
  3. Dokumentieren: Fotos vom Abfluss, Datum und Uhrzeit, Kommunikation aufbewahren.
  4. Notfall: Wenn Wasserschaden droht, dürfen Sie eigenständig handeln und die Kosten später geltend machen.

Betriebskosten und Jahresabrechnung

Regelmäßige Wartungs- und Reinigungskosten für die Hauptleitung können vom Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Reparaturkosten an der Substanz hingegen sind keine umlegbaren Betriebskosten.

Fazit

In Frankfurt gilt: Kläre zuerst die Ursache, informiere den Vermieter schriftlich und dokumentiere alles. Wer die Ursache verursacht hat, zahlt. Bei Zweifeln lohnt sich eine Beratung beim Mieterverein Frankfurt.

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